- Anlage I: OTC-Übersicht
- Anlage II: Lifestyle Arzneimittel
- Anlage III: Übersicht über Verordnungseinschränkungen und - ausschlüsse
- Anlage IV: Therapiehinweise
- Anlage V: Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte
Auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses finden Sie die Arzneimittelrichtlinie und ihre Anlagen in der jeweils gültigen Fassung.
Bei off-label-use Verordnungen ist die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sowie des Bundesverfassungsgerichts zu zulassungsüberschreitenden Anwendungen eines Arzneimittels zu beachten. Nur unter strengen Voraussetzungen ist ausnahmsweise ein off-label-use zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich.
Auch fiktiv zugelassene Arzneimittel stellen grundsätzlich keine GKV-Leistung dar (Bundessozialgericht mit Urteil vom 27.09.2008 (Az: B 1 KR 6/04 R)). Eine Liste der fiktiv zugelassenen Arzneimittel finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.
Weiterhin ist zu beachten, dass alle anderen einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Vereinbarungen auch für die Verordnung von Sprechstundenbedarf gelten.