Die Arzneimittel werden nach verschiedenen Prüfarten geprüft:

  • Einzelfallprüfung
  • Prüfung Besonderer Einzelfall
  • Prüfung Sonstiger Schaden
  • Durchschnittsprüfung (bis Prüfquartal 4/2008)
  • Richtgrößenprüfung (bis Prüfjahr 2008)
  • Ersatz-Richtgrößenprüfung (Prüfquartal 1/2009 bis 3/2014)
  • Wirkstoffprüfung (ab Prüfquartal 3/2015)
  • Stichprobenprüfung

 

Derzeit nicht prüfrelevant sind die verordneten Hilfsmittel.

 

Der Sprechstundenbedarf (PC) wird nach folgenden Prüfarten geprüft:

  • Prüfung nach Einzelposten
  • Prüfung Besonderer Einzelfall
  • Prüfung Sonstiger Schaden
  • Stichprobenprüfung
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