Die Prüfungsstelle Ärzte Bayern weist hiermit darauf hin, dass sie öffentliche Zustellungen nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch X in Verbindung mit Artikel 15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz durch Veröffentlichung einer Benachrichtigung im Bundesanzeiger vornimmt.

Nähere Informationen hierzu sind unter www.bundesanzeiger.de erhältlich.