Die Bereitstellung der Prüfstatistiken über die Infrastruktur der KVB ist aus vertraglichen Gründen nicht mehr möglich.
Als rechtlich unabhängige Behörde arbeitet die Prüfungsstelle Ärzte Bayern nun auch auf Ebene der IT unabhängig von den Vertragspartnern (KVB und gesetzliche Krankenkassen).
Nein. Die Ihnen zur Verfügung gestellten Prüfstatistiken sind rein informativ. Sie können jedoch helfen, im Vorfeld die Wirtschaftlichkeit einer Praxis zu gewährleisten.
Sie erhalten Prüfstatistiken im Rahmen des vertraglich vereinbarten Umfangs, der zwischen den Trägern der Prüfungsstelle Ärzte Bayern (KVB und gesetzliche Krankenkassen) in der aktuell gültigen Prüfungsvereinbarung definiert wurde.
Eine Liste der aktuell zur Verfügung gestellten Prüfstatistiken finden Sie auf dieser Homepage unter dem Menüpunkt „Prüfungsstelle – Prüfstatistiken“.
Nein. Eventuelle Wirtschaftlichkeitsprüfungen ergeben sich unabhängig davon durch Einzelfallanträge der gesetzlichen Krankenkassen oder aus statistischen Prüfungen, deren Grundlage die Ihnen zur Verfügung gestellten Prüfstatistiken sind.
Alle honorarverantwortlichen Kassenärztinnen und Kassenärzte erhalten regelmäßig Prüfstatistiken zu verschiedenen Prüfbereichen. Die Verpflichtung dazu ergibt sich aus Verträgen zwischen der KVB und den gesetzlichen Krankenkassen in Bayern.
Etliche der benutzten Abkürzungen werden im Glossar im FAQ-Bereich erläutert. Begriffe und Berechnungen der Prüfstatistiken werden ausführlich in der aktuellen Prüfungsvereinbarung (https://www.wpbayern.de/index.php/rechtliches/pruefungsvereinbarung) und in der Wirkstoffvereinbarung (https://www.wpbayern.de/index.php/rechtliches/wirkstoffvereinbarung) beschrieben.
Daten aus der Honorarabrechnung inkl. Korrekturen stehen der Prüfungsstelle Ärzte Bayern nicht zur Verfügung.
Bei Fragen rund um Positionen der Honorarabrechnung können Sie sich an die Abrechnungs- und Verordnungsberater der KVB wenden, die gerne weiterhelfen.
Die Prüfstatistiken sehen keine Aufteilung von GOP auf LANR-Basis vor. Sie werden auf Basis der Haupt-BSNR und Prüfgruppe erstellt, da diese Aufteilung für die Wirtschaftlichkeitsprüfung relevant ist.
Die Prüfungsstelle Ärzte Bayern nimmt keinen Einfluss auf das Verordnungsverhalten der zu prüfenden Ärztinnen und Ärzte. Sobald eine Bewertung (etwa in Rot/Gelb/Grün) bestimmter Positionen vornehmen würde, wäre die gebotene Neutralität der Prüfungsstelle nicht mehr sichergestellt.
Bei Fragen rund um die Interpretation der Statistiken können Sie sich an die Abrechnungs- und Verordnungsberater der KVB wenden, die gerne weiterhelfen.
Die Prüfungsstelle Ärzte Bayern berät Ärztinnen und Ärzte hauptsächlich bei laufenden Prüfverfahren. Bei grundlegenden Fragen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung oder den Prüfstatistiken können Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
Bei Fragen rund um die Interpretation der Statistiken können Sie sich an die Abrechnungs- und Verordnungsberater der KVB wenden, die gerne weiterhelfen.
Alle relevanten Informationen zu den Prüfstatistiken werden in der aktuellen Prüfungsvereinbarung (https://www.wpbayern.de/index.php/rechtliches/pruefungsvereinbarung) und in der Wirkstoffvereinbarung (https://www.wpbayern.de/index.php/rechtliches/wirkstoffvereinbarung) beschrieben.
Die Prüfstatistiken der Behandlungsweise werden einige Zeit nach der Honorarabrechnung zur Verfügung gestellt, da die Prüfungsstelle die notwendigen Daten von der KVB erhält und daraus die Prüfstatistiken erstellt und qualitätssichert.
Prüfstatistiken der Verordnungsweise werden wiederum einige Zeit später zur Verfügung gestellt, da zusätzliche Quelldaten der sechs GKV-Kassenverbände notwendig sind, die zusammengeführt und qualitätsgesichert werden müssen.
Durch die kürzlich durchgeführten Optimierungen bei den IT-Prozessen werden sich die Lieferzeiten der Prüfstatistiken fortwährend verkürzen.