Die Einzelfallprüfung findet statt, wenn ein Vertragpartner (Krankenkasse und/oder KVB) einen begründeten Antrag bezüglich eines Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot stellt.
Bei festgestellter Unwirtschaftlichkeit setzt die Prüfungsstelle einen Erstattungsbetrag fest, sofern eine Beratung nicht mehr ausreichend ist.
Geprüft werden können auf Antrag die Behandlungsweise, die Verordnungsweise, die Krankenhauseinweisungen, das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sowie Auftragsleistungen.
Der Antrag bezieht sich in der Regel auf ein Quartal, kann sich aber auf bis zu vier unmittelbar zusammenhängende Quartale erstrecken.