Die Arzneimittel werden nach verschiedenen Prüfarten geprüft:
- Einzelfallprüfung
- Prüfung Besonderer Einzelfall
- Prüfung Sonstiger Schaden
- Durchschnittsprüfung (bis Prüfquartal 4/2008)
- Richtgrößenprüfung (bis Prüfjahr 2008)
- Ersatz-Richtgrößenprüfung (Prüfquartal 1/2009 bis 3/2014)
- Wirkstoffprüfung (ab Prüfquartal 3/2015)
- Stichprobenprüfung
Derzeit nicht prüfrelevant sind die verordneten Hilfsmittel.
Der Sprechstundenbedarf (PC) wird nach folgenden Prüfarten geprüft:
- Prüfung nach Einzelposten
- Prüfung Besonderer Einzelfall
- Prüfung Sonstiger Schaden
- Stichprobenprüfung