Die ärztliche Behandlungsweise wird auf Antrag im Rahmen einer Durchschnittsprüfung auf Wirtschaftlichkeit geprüft. Ferner erfolgt eine Prüfung im Rahmen der Stichprobenprüfung. Auch eine Prüfung im Einzelfall auf Antrag ist möglich.
Bei festgestellten Unwirtschaftlichkeiten können Vergütungskürzungen bei einzelnen Leistungen des Bewertungsmaßstabes-Ärzte und/oder bei einer oder mehreren Leistungsgruppen festgesetzt werden.
Des Weiteren sind pauschale Honorarkürzungen im Fall von wiederholt festgestellter Unwirtschaftlichkeit möglich.