Nach § 106 Absatz 3 Satz 5 SGB V hat die Prüfungsstelle Ärzte Bayern die Vertragsärzteschaft in erforderlichen Fällen über Fragen der Qualität und Wirtschaftlichkeit zu beraten.

Aufgrund Anlage 10 Ziffer 2 der geltenden Prüfungsvereinbarung (Stand 01.01.2017) werden ab dem Verordnungsquartal 1/2017 folgende Prüfstatistiken für alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte in Bayern erstellt:

  • Häufigkeitsstatistik Arzt (HW0021)
  • Gesamtübersicht Arzt (HW0024)
  • Heilmittelstatistik (VWH301)
  • Häufigkeitsstatistik nach Heilmittelpositionsnummern (VWH302)
  • Arzneimittel-Liste GKV (PZN-Liste)
  • Arzneikostenstatistik (VWA 301)

Diese Statistiken stehen für die aktuellsten (Erstellungszeitpunkt) Verordnungs- bzw. Behandlungsquartale für Sie online zur Verfügung.

Sobald ein Prüfantrag bzw. eine Prüfempfehlung der bayerischen Vertragspartner vorliegt und eine Wirtschaftlichkeitsprüfung eingeleitet wird, erstellt die Prüfungsstelle folgende weitere Prüfstatistiken:

  • Erweiterter Einzelfallnachweis Arzneimittel (ABB060)
  • Liste unwirtschaftlicher Mehraufwand Arzneimittel (WSV12)
  • Erweiterter Einzelfallnachweis Heilmittel (HBB060)

 

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