Nach § 106 Absatz 3 Satz 5 SGB V hat die Prüfungsstelle Ärzte Bayern die Vertragsärzteschaft in erforderlichen Fällen über Fragen der Qualität und Wirtschaftlichkeit zu beraten.
Aufgrund Anlage 10 Ziffer 2 der geltenden Prüfungsvereinbarung (Stand 01.01.2017) werden ab dem Verordnungsquartal 1/2017 folgende Prüfstatistiken für alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte in Bayern erstellt:
- Häufigkeitsstatistik Arzt (HW0021)
- Gesamtübersicht Arzt (HW0024)
- Heilmittelstatistik (VWH301)
- Häufigkeitsstatistik nach Heilmittelpositionsnummern (VWH302)
- Arzneimittel-Liste GKV (PZN-Liste)
- Arzneikostenstatistik (VWA 301)
Diese Statistiken stehen für die aktuellsten (Erstellungszeitpunkt) Verordnungs- bzw. Behandlungsquartale für Sie online zur Verfügung.
Sobald ein Prüfantrag bzw. eine Prüfempfehlung der bayerischen Vertragspartner vorliegt und eine Wirtschaftlichkeitsprüfung eingeleitet wird, erstellt die Prüfungsstelle folgende weitere Prüfstatistiken:
- Erweiterter Einzelfallnachweis Arzneimittel (ABB060)
- Liste unwirtschaftlicher Mehraufwand Arzneimittel (WSV12)
- Erweiterter Einzelfallnachweis Heilmittel (HBB060)
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